Am 15. Juli 1892 hat die königliche Regierung von Schwaben und Neuburg die Errichtung der Josef Benedikt Kaiser`schen Armenkrankenstiftung angeordnet: „Seine königliche Hoheit, Prinz Luitpold, des Königreiches Verweser, haben allergnädigst geruht, der Stiftung mit Vermögenskomplexen die allerhöchste landesherrliche Genehmigung zu erteilen“.

 

Bis zum Jahr 2013 erfolgte die Stiftungsarbeit auf Grundlage des Testaments von Josef Benedikt Kaiser vom 30. November 1888. Rechtliche Vorgaben machen in heutiger Zeit eine Stiftungssatzung erforderlich. In dankbarer Erinnerung an den Stiftungsgründer werden somit die Organisation der Stiftung und die Verwirklichung des Stiftungszwecks gesichert sowie die Voraussetzungen geschaffen, dass die Stiftung in Anbetracht geänderter Rahmenbedingungen auch in Zukunft weitergeführt werden kann.

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Stiftungssatzung genehmigt 2014.pdf
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